Wenn Sie von der Pflegekasse Geldleistung in Anspruch nehmen, beraten wir Sie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungen, damit Sie weiterhin Geldleistung in Anspruch nehmen
können.
Diese sind:
-bei Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich (2x im Jahr) durchzuführen = halbjährig
-bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich (4x im Jahr) durchzuführen = vierteljährig