Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI


Wenn Sie von der Pflegekasse Geldleistung in Anspruch nehmen, beraten wir Sie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungen, damit Sie weiterhin Geldleistung in Anspruch nehmen können.

Diese sind:

-bei Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich    (2x im Jahr) durchzuführen =  halbjährig

-bei Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich (4x im Jahr) durchzuführen = vierteljährig


Beratungstermine können jederzeit und kurzfristig unter 01774076994 vereinbart werden!